Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz
Interne Meldestelle
Als interne Meldestelle der IBEDA-CHEMIE Klaus P. Christ GmbH wurde Rechtsanwältin Jana Lutz, Gasstr. 12, 67655 Kaiserslautern, beauftragt. Sie ist als externe Rechtsanwältin mit der Wahrnehmung der Aufgaben der internen Meldestelle betraut und unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Was kann gemeldet werden?
Über die interne Meldestelle können insbesondere Hinweise auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie auf sonstige Sachverhalte abgegeben werden, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen.
Die Meldestelle prüft nach Eingang einer Meldung zunächst, ob der gemeldete Sachverhalt in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Wie kann eine Meldung abgegeben werden?
Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Meldewege zur Verfügung:
- Per E-Mail an [email protected]
- Telefonisch unter 0631 41417588
- Persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung
Vertraulichkeit und Verfahren
Die Identität hinweisgebender Personen wird vertraulich behandelt und nur den mit der Bearbeitung befassten Personen offengelegt. Der Eingang einer Meldung wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt; über ergriffene Folgemaßnahmen wird spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung informiert. Wer in gutem Glauben eine Meldung abgibt, hat keine Repressalien zu befürchten.
Externe Meldestelle
Unabhängig von der internen Meldestelle kann jederzeit die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz angerufen werden.
