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Hinweisgeberschutz

Kontakt und rechtliche Hinweise der IBEDA-CHEMIE in Halsenbach

Hinweisgeberschutz

 

Interne Meldestelle

Als interne Meldestelle der IBEDA-CHEMIE Klaus P. Christ GmbH wurde Rechtsanwältin Jana Lutz, Gasstr. 12, 67655 Kaiserslautern, beauftragt. Sie ist als externe Rechtsanwältin mit der Wahrnehmung der Aufgaben der internen Meldestelle betraut und unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Was kann gemeldet werden?

Über die interne Meldestelle können insbesondere Hinweise auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie auf sonstige Sachverhalte abgegeben werden, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen.

Die Meldestelle prüft nach Eingang einer Meldung zunächst, ob der gemeldete Sachverhalt in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Wie kann eine Meldung abgegeben werden?

Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Meldewege zur Verfügung:

Vertraulichkeit und Verfahren

Die Identität hinweisgebender Personen wird vertraulich behandelt und nur den mit der Bearbeitung befassten Personen offengelegt. Der Eingang einer Meldung wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt; über ergriffene Folgemaßnahmen wird spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung informiert. Wer in gutem Glauben eine Meldung abgibt, hat keine Repressalien zu befürchten.

Externe Meldestelle

Unabhängig von der internen Meldestelle kann jederzeit die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz angerufen werden.

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